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   OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00   

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OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00 (https://dejure.org/2000,20031)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.2000 - 12 L 3704/00 (https://dejure.org/2000,20031)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 12 L 3704/00 (https://dejure.org/2000,20031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenbeitragsfestsetzung zu Sozialhilfe mittels Leistungsbescheid

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs 1 S 2 BSHG; § 85 Abs 1 Nr 3 S 2 BSHG; § 78 Abs 1 BSHG; § 24 SGB 10; § 41 SGB 10
    Erweiterte Hilfe; Feststellungsbescheid; Kostenbeitrag; Kostenbeitragsbescheid; Leistungsbescheid; Sozialhilfe; Zwischenfeststellungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00
    Für einen solchen feststellenden belastenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, welcher als Regelung die Bestandskraft nach sich zieht (denn die in dem Schreiben vom 19. August 1997 angekündigten weiteren Bescheide wären im Hinblick auf den Grund der Heranziehung und die Art und Weise der Berechnung nicht mehr anfechtbar), bedarf es jedoch einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - BVerwG 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.4.1989 - 18 A 1362/88 -, NVwZ 1989, 1082 sowie Urt. v. 2.9.1996 - 25 A 47/94 -, DÖV 1997, 428; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 35 Rn. 12), die hier fehlt.
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00
    Daraus ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Kostenbeitragsverpflichtung, die mittels Leistungsbescheides durchgesetzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - BVerwG 5 C 13.82 -, FEVS 32, 309, 310; Urt. v. 20.1.1977 - BVerwG V C 18.76 -, BVerwGE 52, 16, 18; Urt. v. 23.6.1971 - BVerwG V C 12.71 -, BVerwGE 38, 205, 206 f.), eine Grundlage für einen gewissermaßen zwischengeschalteten feststellenden belastenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung zur Vorbereitung auf den Leistungsbescheid stellt diese Vorschrift jedoch auch nach Auslegung nicht dar.
  • BVerwG, 23.06.1971 - V C 12.71

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00
    Daraus ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Kostenbeitragsverpflichtung, die mittels Leistungsbescheides durchgesetzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - BVerwG 5 C 13.82 -, FEVS 32, 309, 310; Urt. v. 20.1.1977 - BVerwG V C 18.76 -, BVerwGE 52, 16, 18; Urt. v. 23.6.1971 - BVerwG V C 12.71 -, BVerwGE 38, 205, 206 f.), eine Grundlage für einen gewissermaßen zwischengeschalteten feststellenden belastenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung zur Vorbereitung auf den Leistungsbescheid stellt diese Vorschrift jedoch auch nach Auslegung nicht dar.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82

    Teilrückforderung von Eingliederungshilfe wegen Überzahlung - Bedingungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00
    Daraus ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Kostenbeitragsverpflichtung, die mittels Leistungsbescheides durchgesetzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - BVerwG 5 C 13.82 -, FEVS 32, 309, 310; Urt. v. 20.1.1977 - BVerwG V C 18.76 -, BVerwGE 52, 16, 18; Urt. v. 23.6.1971 - BVerwG V C 12.71 -, BVerwGE 38, 205, 206 f.), eine Grundlage für einen gewissermaßen zwischengeschalteten feststellenden belastenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung zur Vorbereitung auf den Leistungsbescheid stellt diese Vorschrift jedoch auch nach Auslegung nicht dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 18 A 1362/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00
    Für einen solchen feststellenden belastenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, welcher als Regelung die Bestandskraft nach sich zieht (denn die in dem Schreiben vom 19. August 1997 angekündigten weiteren Bescheide wären im Hinblick auf den Grund der Heranziehung und die Art und Weise der Berechnung nicht mehr anfechtbar), bedarf es jedoch einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - BVerwG 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.4.1989 - 18 A 1362/88 -, NVwZ 1989, 1082 sowie Urt. v. 2.9.1996 - 25 A 47/94 -, DÖV 1997, 428; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 35 Rn. 12), die hier fehlt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1996 - 25 A 47/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00
    Für einen solchen feststellenden belastenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, welcher als Regelung die Bestandskraft nach sich zieht (denn die in dem Schreiben vom 19. August 1997 angekündigten weiteren Bescheide wären im Hinblick auf den Grund der Heranziehung und die Art und Weise der Berechnung nicht mehr anfechtbar), bedarf es jedoch einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - BVerwG 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.4.1989 - 18 A 1362/88 -, NVwZ 1989, 1082 sowie Urt. v. 2.9.1996 - 25 A 47/94 -, DÖV 1997, 428; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 35 Rn. 12), die hier fehlt.
  • VG Braunschweig, 11.03.2004 - 3 A 233/02

    Bedarf; Bedarfsdeckung; Beihilfe; Bekleidungsbeihilfe; Diskriminierung; Form;

    Es erscheint nicht gerechtfertigt, im Hinblick auf den karitativen Hintergrund des Trägers der freien Wohlfahrtspflege die dort gewährten Leistungen als die Leistungen des Sozialhilfeträgers lediglich ergänzende Maßnahmen zu betrachten, wenn diese Leistungen ohne die finanzielle Unterstützung des Sozialhilfeträgers nicht fließen könnten (vgl. auch OVG Lüneburg, B. v. 20.12.2000 - 12 L 3704/00 -, FEVS 52, 363 ff., indem eine Zuwendung im Sinne von § 78 Abs. 1 BSHG aufgrund der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen des Einrichtungsträgers verneint wurde).
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